Flächenwidmungsplan-Änderung "Agri-PV Hiltschen"

Flächenwidmungsplan-Nr. 2.-Änderung-Nr. 29 „Agri-PV Hiltschen“;
Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1.-Änderung-Nr. 8;
Kundmachung i.S.d. § 33 (1) Oö. ROG 1994


Kundmachung

Gemäß § 33 (1) i.V.m. § 36 (4) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), LGBl.Nr. 114/1993 idgF, wird kundgemacht, dass die Marktgemeinde Leopoldschlag beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan-Nr. 2 im Sinne des Änderungsplanes-Nr. 29 „Agri-PV Hiltschen“ sowie das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1 im Sinne des Änderungsplanes-Nr. 8 abzuändern.

Gegenstand der Änderung:
Grundstücke-Nr. 865 (Teilfläche) und 2512 (Teilfläche), KG Leopoldschlag, 38.888 m2,
derzeitige Nutzung: Grünland
Widmung Rechtsstand: Grünland – Land- und Forstwirtschaft
Widmung Planung: Grünland – Sonderausweisung für Photovoltaikanlagen PV1

Ergänzung PV1: Durch die Errichtung darf die hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden; mindestens 75 % der Gesamtfläche müssen der Produktion von pflanzlichen oder tierischen Erzeugnissen dienen.

Anlass für die Änderung ist die geplante Errichtung einer Agri-Photovoltaik Freiflächenanlage mit einer geplanten Leistung von 2,0 Megawatt.

Eine positive Stellungnahme des Ortsplaners sowie die entsprechende Grundlagenforschung liegen vor.
Öffentliche Interessen, die nach dem Oö. ROG bei der Erfassung von solchen Plänen zu berücksichtigen sind, sprechen dafür. Interessen Dritter werden durch diese Änderung nicht verletzt, ebenso wenig entstehen Entschädigungsansprüche gemäß § 38 Oö. ROG 1994 gegenüber der Gemeinde.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldschlag hat mit Beschluss vom 2. Mai 2024 dieser Flächenwidmungsplan-Änderung grundsätzlich zugestimmt.

Die Absicht, den Flächenwidmungsplan sowie das Örtliche Entwicklungskonzept im Sinne der o.a. Beschreibung zu ändern, wird hiermit mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, innerhalb von vier Wochen seine Planungsinteressen zu den geplanten Planänderungen dem Gemeinderat schriftlich bekannt geben kann.

Der Planentwurf kann während der Amtsstunden am Marktgemeindeamt Leopoldschlag eingesehen werden.


17.06.2024 07:00